top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RUH-Service Pfanenstil
 

§ 1 Geltungsbereich
 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der RUH-Service Pfanenstil (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber"). Sie gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 

1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 

§ 2 Vertragsabschluss und Angebotsbindung
 

2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Mündliche oder telefonische Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
 

2.2. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den aktuellen Materialkosten zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise bei Materialkostenänderungen entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber wird hierüber rechtzeitig informiert.
 

2.3. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung von Zugängen, Räumung von Arbeitsflächen) nicht rechtzeitig erfüllt.
 

§ 3 Leistungen und Ausführung
 

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß, fachgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
 

3.2. Abweichungen von den Leistungsbeschreibungen sind zulässig, wenn sie aus technischen oder praktischen Gründen erforderlich sind und den Vertragszweck nicht gefährden.
 

3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Eine direkte Weisung an Subunternehmer durch den Auftraggeber ist unzulässig.
 

3.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Materialknappheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind.
 

3.5. Arbeiten im Bereich Maler- und Lackierarbeiten, Trockenbau, Bodenverlegung und Hausmeisterservice erfolgen entsprechend den vereinbarten Leistungsverzeichnissen. Besondere Anforderungen oder Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
 

§ 4 Zusatzarbeiten und unvorhergesehene Leistungen
 

4.1. Treten während der Vertragsdurchführung Zusatzarbeiten oder unvorhergesehene Leistungen auf, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert.
 

4.2. Die Abrechnung dieser Zusatzarbeiten erfolgt nach Aufwand, auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze und Materialpreise.
 

4.3. Der Auftragnehmer führt Stundennachweise für die erbrachten Zusatzleistungen, ist jedoch nicht verpflichtet, diese eigenständig vorzulegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stundennachweise schriftlich anzufordern, falls er diese prüfen möchte.
 

4.4. Unterlässt der Auftraggeber die Anforderung von Stundennachweisen, gilt der dokumentierte Leistungsumfang des Auftragnehmers als anerkannt.
 

4.5. Für unvorhergesehene Zusatzleistungen wird ein Pauschalzuschlag in Höhe von 15 % auf die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme erhoben, es sei denn, die Zusatzleistungen übersteigen diesen Rahmen erheblich.
 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
 

5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten rechtzeitig zu schaffen. Dazu gehören insbesondere:
 

  • Zugang zu den Arbeitsflächen,

  • Freiräumen und Zugänglichmachen der Arbeitsbereiche,

  • Bereitstellung von Strom und Wasser in ausreichender Menge.
     

5.2. Der Auftraggeber haftet für Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch die Nichterfüllung seiner Mitwirkungspflichten entstehen.
 

5.3. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Zugang, Materialien, Freiräumen) nicht rechtzeitig nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der Auftragssumme für jede angefangene Woche der Verzögerung zu berechnen.
 

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
 

6.1. Die Vergütung ist sofort fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Rechnungen sind ohne Abzüge sofort nach Erhalt zu begleichen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist eingeht.
 

6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.
 

6.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Deckung von Materialkosten eine Vorauszahlung von bis zu 60 % der Auftragssumme vor Beginn der Arbeiten zu verlangen. Ohne Zahlung erfolgt keine Materialbeschaffung oder Arbeitsaufnahme.
 

6.4. Stornierungen durch den Auftraggeber führen zu folgenden Kosten:
 

  • Bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 30 % der Auftragssumme,

  • Bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der Auftragssumme,

  • Innerhalb von 7 Tagen vor Leistungsbeginn: 100 % der Auftragssumme.
     

§ 7 Gewährleistung und Mängelanzeige
 

7.1. Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten gemäß den vereinbarten Vorgaben.
 

7.2. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
 

7.3. Die Abnahme der Leistung gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fertigstellung schriftlich rügt oder wenn er die Leistung in Benutzung genommen hat. Nach der Abnahme sind Nachbesserungsansprüche ausgeschlossen.
 

7.4. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen oder Reparaturen an den ausgeführten Leistungen vorgenommen haben.
 

§ 8 Haftung
 

8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
 

8.2. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
 

8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder fehlerhafte Materialien entstehen, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden.
 

§ 9 Bonitätsprüfung
 

9.1. Unser Unternehmen prüft und monitort regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, die Bonität des Auftraggebers.
 

9.2. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Auftraggebers an die Creditreform Boniversum GmbH.
 

9.3. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie unter folgendem Link: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/.
 

§ 10 Datenschutz
 

10.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.

§ 11 Dokumentation und Nutzung von Fotos

11.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor, während und nach der Durchführung der Arbeiten Fotos zur internen Dokumentation anzufertigen. Diese Fotos dienen der Beweissicherung, der Qualitätskontrolle und der Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen.

11.2. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, die angefertigten Fotos anonymisiert (ohne personenbezogene Daten oder Rückschlüsse auf den Auftraggeber) für Werbezwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere Vorher-Nachher-Darstellungen auf der Website, in sozialen Medien, Printmaterialien oder anderen Werbemitteln. Bei Fotos aus Innenräumen wird sichergestellt, dass keine personenbezogenen Daten wie Gesichter, Namen, Adressen oder persönliche Gegenstände erkennbar sind.

11.3. Sollte der Auftraggeber der Nutzung der Fotos für Werbezwecke widersprechen wollen, hat er dies dem Auftragnehmer spätestens bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt.

11.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Fotos ausschließlich im Rahmen der genannten Zwecke zu verwenden und dabei die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren.

§ 12 Schlussbestimmungen
 

12.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
 

12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

bottom of page